Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 29. Juli 2026
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Entrümpelung, Haushaltsauflösung, Reinigung und verwandte Leistungen zwischen Sandra Löhmann, Objektfrei (nachfolgend „wir") und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zugestimmt haben.
2. Angebot und Festpreis
Die im Preisrechner auf unserer Website angezeigte Preisspanne ist eine unverbindliche Orientierung und kein Angebot. Verbindlich wird ausschließlich unser schriftliches Angebot nach der kostenlosen Besichtigung.
Der dort genannte Festpreis gilt, solange die Angaben des Auftraggebers vollständig und zutreffend sind. Ergeben sich am Einsatztag erhebliche Abweichungen – etwa zusätzliche Räume, wesentlich größere Mengen, nicht angekündigter Sondermüll oder ein versperrter Zugang –, teilen wir das vor Beginn der Arbeiten mit und stimmen den Mehraufwand ab. Ohne diese Abstimmung erfolgt keine Nachberechnung.
3. Leistungsumfang
Enthalten sind, soweit im Angebot nicht anders bezeichnet: An- und Abfahrt im Rhein-Main-Gebiet, das Räumen der beauftragten Flächen, der Abtransport, die fachgerechte Entsorgung sowie die besenreine Übergabe. Eine Endreinigung ist nur enthalten, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde.
Nicht enthalten sind insbesondere: Arbeiten an Gefahrstoffen wie Asbest oder künstlichen Mineralfasern, die zertifizierten Fachbetrieben vorbehalten sind, das Einrichten von Halteverbotszonen, Schlüsseldienstleistungen sowie die Einlagerung von Räumungsgut.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Termin sicher und sorgt nach Möglichkeit für eine Stellfläche für das Fahrzeug in der Nähe. Er benennt vor Beginn alle Gegenstände, die nicht entsorgt werden dürfen.
Entsorgungsfreigabe: Der Auftraggeber versichert, dass er über das Räumungsgut verfügen darf, und erteilt uns vor Beginn in Textform die Freigabe zur Entsorgung. Bei Nachlässen mit mehreren Erben, bei Zwangsräumungen und in vergleichbaren Fällen entsorgen wir erst nach ausdrücklicher Freigabe durch alle Berechtigten oder den Gerichtsvollzieher.
5. Wertanrechnung
Verwertbare Gegenstände rechnen wir auf den Festpreis an. Die Bewertung erfolgt bei der Besichtigung und wird im Angebot ausgewiesen. Ein Anspruch auf Auszahlung eines darüber hinausgehenden Erlöses besteht nicht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6. Termine
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Können wir einen Termin aus Gründen, die wir zu vertreten haben, nicht einhalten, informieren wir unverzüglich und bieten einen Ersatztermin an.
Sagt der Auftraggeber später als 48 Stunden vor dem Termin ab, können wir 15 % des Auftragswerts als Ausfallentschädigung berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
7. Zahlung
Die Vergütung ist nach Abnahme der Leistung fällig, bei Verbrauchern sofort, bei gewerblichen Auftraggebern innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug. Vorkasse verlangen wir nicht.
8. Haftung
Wir haften uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Für Gegenstände, deren besonderer Wert uns vor Beginn nicht mitgeteilt wurde, haften wir nur nach den vorstehenden Grundsätzen. Wir bitten daher, Wertgegenstände und persönliche Unterlagen vorab zu entnehmen oder ausdrücklich zu benennen.
9. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Wiesbaden. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.